•  
  •  
Konsolidierungspflicht Schweiz
Das Kontrollprinzip ist für die Konsolidierungspflicht massgebend. Eine juristische Person kontrolliert ein anderes Unternehmen, wenn sie:
  • direkt oder indirekt über die Mehrheit der Stimmen im obersten Organ verfügt;
  • direkt oder indirekt über das Recht verfügt, die Mehrheit der Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans zu bestellen oder abzuberufen; oder
  • aufgrund der Statuten, der Stiftungsurkunde, eines Vertrags oder vergleichbarer Instrumente einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.​​​​​​​
Weiter gelten folgende Grössenkriterien für die Konsolidierungspflicht:
  • Bilanzsumme: CHF 20 Mio. 
  • Jahresumsatz: CHF 40 Mio.
  • Mitarbeiter: 250
oder wenn:
  • die Konsolidierung für eine zuverlässige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage notwendig ist
  • Gesellschafter, die mindestens 20 Prozent des Grundkapitals vertreten dies verlangen.
Die Konzernrechnung von Gesellschaften, deren Beteiligungspapiere an einer Börse kotierte sind, muss nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung (IFRS, US GAAP, Swiss GAAP FER) erstellt werden, wenn die Börse dies verlangt. 

Dienstleistungen im Bereich Konsolidierung / Konzernrechnung
Wir unterstützen Sie in jeder Phase des Konsolidierungsprozesses, bei den Instruktionen, bei der Informationsbeschaffung (Reporting Packages), bei der technischen Konsolidierung, bei der Rechnungslegung und Berichterstattung. 
Art und Umfang der Unterstützung richten sich nach ihren Bedürfnissen:

  • Ausgestaltung des Konsolidierungsprozesses
  • Reporting Packages und Accounting Manual
  • Unterstützung der Konsolidierungsarbeiten
  • Konsolidierte Jahres- oder Interimsabschlüsse
  • Excel Konsolidierung (eigenes Excel Konsolidierungstool)
  • Konsolidierung mit Standardsoftware
  • Komplettes Outsourcing der Konsolidierung ist auch möglich

Wir bieten pragmatische "hands-on" Unterstützung zu fairen Konditionen.